Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
a) Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von Ampack AG erfolgen ausschliesslich auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Mit der Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird, sofern keine anderweitige schriftliche Übereinkunft vorliegt, widersprochen. Gegenüber Händlern wie auch anderen Kunden, welche nicht Handwerker sind, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ampack AG.
b) Streichungen und Abänderungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen zur Gültigkeit in jedem Falle der schriftlichen Bestätigung.
c) Mündliche Zusicherung von Ampack AG haben nur Gültigkeit, wenn sie durch diese schriftlich mit Unterschrift bestätigt worden sind.
d) Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag zwischen Ampack AG und dem Kunden kommt erst durch Annahme der Bestellung durch Ampack AG zustande. Ampack AG nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden entweder eine Auftragsbestätigung übermittelt oder die bestellte Ware liefert.
2. Pläne und technische Unterlagen
Prospekte und Kataloge sind unverbindlich. Angaben in Plänen und technische Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. Ampack AG behält sämtliche Rechte an den von ihr gelieferten Plänen und technischen Unterlagen. Bei Nichtbestellung sind die offertbezogenen Pläne sofort an Ampack AG zurückzugeben.
3. Preise
a) Die Preise verstehen sich netto, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in Schweizer Franken, ab Herstellerwerk, unverpackt, exkl. Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben. Verpackung, Fracht, Porto und allfällige Montagekosten werden zusätzlich verrechnet.
b) Unterschreitet der Nettowarenwert den Betrag von CHF 4’000.00 wird ein Kleinmengenzuschlag bis 20 kg von CHF 20.00 (DPD) und über 20 kg von CHF 85.00 (Frachtpauschale) erhoben.
4. Zahlungsbedingungen
a) Der Kaufpreis ist binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.
b) Die vereinbarten Zahlungstermine sind vom Kunden auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage oder Abnahme aus Gründen, welche Ampack AG nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglichen. Der Kunde ist nicht berechtigt, von sich aus Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen, zu verrechnen oder zurückzuhalten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen sollten.
c) Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung in Rückstand, so ist Ampack AG ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte befugt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen oder versandbereite Lieferungen zurückzubehalten, ohne dass der Kunde hierfür eine Entschädigung verlangen könnte.
d) Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Zins zu entrichten, der 4% über dem Zinssatz der St.Gallischen Kantonalbank für 1. Neuhypotheken auf Wohnhäusern liegt. Zudem hat er für die Mahn- und Inkassospesen aufzukommen. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Im weiteren ist Ampack AG berechtigt, von der Lieferung schon bestätigter Aufträge zurückzutreten, ohne dass der Kunde hierfür eine Entschädigung verlangen kann. Ist der Kunde mit einer Zahlung oder Leistung einer vereinbarten Sicherheit länger als zwei Wochen im Rückstand, so wird der ganze Restbetrag sofort fällig.
5. Lieferung
a) Die Lieferung erfolgt nach Möglichkeit auf den vom Kunden gewünschten Termin. Mitgeteilte beziehungsweise vereinbarte Lieferfristen und Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich, soweit Ampack AG nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich zugesichert hat. Lieferverzögerungen begründen kein Rücktrittsrecht und keinen Schadenersatzanspruch des Kunden.
b) Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, die notwendigen technischen Unterlagen des Kunden vollständig bei Ampack AG eingetroffen, die vereinbarten Zahlungen und Sicherheiten geleistet sowie die erforderlichen behördlichen Bewilligungen erteilt sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung beim Kunden eingetroffen ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Umstände wie Epidemien, Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Arbeitskonflikte, Boykott, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen oder behördliche Massnahmen die Einhaltung der Lieferfrist verhindern. Die Lieferfrist verlängert sich zudem, wenn der Kunde die Bestellung nachträglich abändert oder mit seinen vertraglichen Pflichten im Rückstand ist, insbesondere wenn er die notwendigen Unterlagen nicht rechtzeitig liefert, die vereinbarten Zahlungen und Sicherheiten nicht rechtzeitig leistet oder mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand ist.
c) Bei Annahmeverzug ist der Kunde verpflichtet, Ampack AG dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Ampack AG ist diesfalls berechtigt, die Kaufsache auf Kosten und Gefahr des Kunden zu hinterlegen oder vom Vertrag unter Ersatz des dadurch Ampack AG entstandenen Schadens durch den Kunden zurückzutreten. Annahmeverzug liegt insbesondere auch dann vor, wenn sich der Kunde wegen Lieferverzögerungen unberechtigterweise weigert, die Kaufsache anzunehmen.
6. Verpackung
Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.
7. Unentgeltliche Beratung
Eine allfällige unentgeltliche technische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ausserhalb jeglicher vorvertraglicher oder vertraglicher Verpflichtungen. Ampack AG übernimmt dafür, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit der Beratung, keinerlei Haftung.
8. Gefahrtragung und Versicherung
Die Gefahr geht spätestens mit dem Abgang der Lieferung auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Ampack AG noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Rorschach/Schweiz, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10. Abnahme
Der Kunde hat die Ware und den diesbezüglichen Lieferschein umgehend nach Erhalt zu prüfen. Reklamationen betreffend offene Mängel (Mengendifferenzen/Beschädigungen) werden nur innert 24 Stunden, betreffend versteckte Mängeln nur innert 6 Tagen akzeptiert.
11. Mängelansprüche/Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate ab Ablieferung durch Ampack. Die Gewährleistung durch Ampack AG setzt fristgerechte Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden voraus.
b) Ampack AG verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Kunden hin die Lieferung bzw. Teile davon, die nachweisbar wegen Mängeln in Material oder Ausführung schadhaft sind oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung ist ausgeschlossen. Sofern eine Lieferung trotz Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung noch mit Mängeln behaftet ist, kann Ampack AG die mangelhafte Lieferung zurücknehmen, gegen Rückgabe der empfangenen Zahlungen. Ersetztes Material wird Eigentum von Ampack AG. Durch einzelne Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferungen erfährt die Verjährungsfrist gemäss Ziff. 11 lit. a keine Verlängerung.
c) Von der Garantie und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials von Ampack AG oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, sondern z. B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung der Verwendungsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht von Ampack AG ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten sowie anderer Gründe, welche Ampack AG nicht zu vertreten hat.
d) Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind.
12. Folgeschäden
Die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Kunden sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen bestehen in keinem Fall vertragliche oder ausservertragliche Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
13. Eigentumsvorbehalt
a) Bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive Zinsen und allfälliger weiterer Kosten bleibt Ampack AG Eigentümerin der Kaufssache und wird vom Kunden ermächtigt, einen Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB am Kaufgegenstand einzutragen.
b) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive aller Zinsen und Kosten darf der Kunde die Kaufsache weder veräussern noch verpfänden, ausleihen oder vermieten. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die Kaufsache nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Ampack AG aus dem Gebiet der Schweiz zu entfernen. Bei einer allfälligen Pfändung, Retention oder Arrestierung hat der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und überdies unverzüglich Ampack AG zu benachrichtigen.
c) Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von Ampack AG erforderlich sind, auf eigene Kosten mitzuwirken.
d) Ampack AG ist berechtigt, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts zu ihren Gunsten auf Kosten des Kunden eine Versicherung gegen alle in Betracht kommenden Risiken abzuschliessen.
14. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Ampack AG bearbeitet die Daten des Kunden (u.a. Firma, Adresse, Personenangaben der Kontaktpersonen und weitere geschäftsbezogene Daten) und Daten zu den Kundenaktivitäten (u.a. Bestellungen, Reklamationen) zur Geschäftsabwicklung sowie zu Marketingzwecken. Die Datenbearbeitung beinhaltet das Sammeln, Speichern, Nutzen, Übermitteln, Bekanntgeben und Löschen der Daten. Sie erfolgt mit der erforderlichen Sorgfalt und entsprechend den Regeln des schweizerischen Datenschutzes. Mit der Bestellung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die bei der Ampack AG vorhandenen Daten des Kunden für die Geschäftsabwicklung sowie für Marketingzwecke direkt und/oder indirekt verwendet werden und für den gleichen Zweck an Geschäftspartner der Ampack AG (z.B. Lieferanten) übermittelt und weitergegeben werden können. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Daten auch in Staaten übermittelt und dort bearbeitet werden, die keine mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Die Einwilligung des Kunden erfolgt freiwillig und der Kunde hat jederzeit das Recht, die Einwilligung auf Werbung zu widerrufen. Die übrigen Daten müssen zur Geschäftsabwicklung bearbeitet werden (inkl. Weitergabe an Dritte).
15. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
a) Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Beziehungen der Parteien ist Rorschach. Ampack AG ist berechtigt, nach ihrer Wahl den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.
b) Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über internationalen Warenkauf vom 1. April 1980 (Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Im Falle einer notwendigen Auslegung oder bei jeder anderen Streitigkeit ist allein die deutschsprachige Fassung der vorliegenden Bestimmungen massgebend.